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Ein '''Parkschein''' (Schweiz: '''Parkticket''') ist ein Papierbeleg, der als für eine zeitlich begrenzte Berechtigung zur Parkraumnutzung dient. Der Parkschein muss am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein.

Der Parkschein kann entweder ein direkt vom ausgedruckter Beleg oder ein bereits vorgedruckter Vorverkaufsschein sein, auf dem nur die entsprechende Zeit händisch eingesetzt werden muss. Mancherorts werden kombinierte Systeme eingesetzt, wobei man die Auswahl zwischen verschiedenen Systemen der Bezahlung von Parkgebühren hat.

Durch das System kann der Betreiber einen Stellplatz mehrfach verkaufen. Ein Teil der Nutzer verlässt den Platz vorzeitig; ein Weiterverkauf des nicht abgelaufenen Scheins ist meist nicht möglich.

Sollte ein nicht funktionieren, darf bis zur Höchstparkdauer geparkt werden, indem eine verwendet wird. Eine kann durch visuelle Prüfung die Gültigkeit des Parkscheins prüfen.

In einigen Städten kann die Parkgebühr auch per entrichtet werden. Dabei entfällt der Papierbeleg und wird durch eine Hinterlegung der Parkberechtigung auf einem Server des ersetzt. Die kann die Gültigkeit des Parkvorgangs durch eine Anfrage beim Provider prüfen.

Ein ungültiger Parkschein wird in Deutschland als Verstoß gegen als verfolgt.

Österreich

In sind Parkscheine für gebührenpflichtige Kurzparkzonen nicht an Parkscheinautomaten erhältlich, sondern werden ausschließlich im persönlichen Verkauf in , Postfilialen, an Tankstellen, an Fahrscheinautomaten der Wiener Linien, bei den Stadtkassen sowie beim und dem angeboten.

In (Vorarlberg) wurde seit Einführung eines Werbeaufdrucks auf der Rückseite vermehrt beobachtet, dass Parkscheine mit der falschen Seite nach oben hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden. Solche Fälle werden ? da der Parkschein so nicht lesbar ist ? mit 20 ? Strafe belegt.

Weblinks

Einzelnachweise